Unabhängige Wählergruppe Bleckede

Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

Antrag zur Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 19. März 2021

Abschaffung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bleckede in der aktuell gültigen Fassung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neumann,
lieber Dennis,

wir beantragen, dass sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seiner kommenden Sitzung am 19. März 2021 erneut mit dem Thema Abschaffung der oben spezifizierten Satzung zum Thema Straßenausbaubeiträge im Sinne des § 6 NKAG befassen möge. Zur Weiterreichung zwecks Beschluss durch den Rat der Stadt Bleckede beantragen wir diesem auf seiner kommenden Sitzung am 25. März 2021 folgende Beschlussfassung vorzulegen:

  1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bleckede in der aktuell gültigen Fassung (letzte Änderung vom 26. November 2020) wird mit Wirkung ab dem 01. Januar 2022 außer Kraft gesetzt.
  2. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das für die Stadt Bleckede unter Abwägung aller Argumente und Gegenargumente günstigste Instrument einer Gegenfinanzierung der durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge fehlenden Einnahmen zu ermitteln. Das so ermittelte Instrument einer Gegenfinanzierung findet ebenfalls mit Wirkung ab dem 01. Januar 2022 Anwendung. Ein mögliches, von uns zur Zeit der Antragstellung favorisiertes, Instrument einer Gegenfinanzierung könnte in einer adäquaten Anpassung der Grundsteuer B bestehen. Sofern für die Anwendung des ermittelten Instrumentes der Gegenfinanzierung ein Ratsbeschluss erforderlich wird, legt die Verwaltung dem Rat zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage vor.
  3. Es wird unsererseits appelliert, die durch das letztlich anzuwendende Instrument der Gegenfinanzierung generierten Mehreinnahmen gezielt für Maßnahmen des Straßenausbaus zu verwenden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits begonnene Straßenausbaumaßnahmen und/oder eine von der Verwaltung vorgelagerte Prioritätenliste sind vorrangig abzuarbeiten.
  4. Der Rat der Stadt Bleckede appelliert überdies an die politisch handelnden und verantwortlichen Personen auf der Landesebene Niedersachsen, zur Entlastung der Kommunen nach dem Vorbild der meisten anderen Bundesländer auch in Niedersachsen eine landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen bei gleichzeitiger Kompensationsleistung aus der Kasse des Landes Niedersachsen umzusetzen.

Begründung

Durch den Beschluss über die Außerkraftsetzung der aktuell noch in der Stadt Bleckede gültigen Satzung würde eine über mehrere Jahre zu Recht geführte Diskussion, die durch den Antrag der UWB-Fraktion vom 07. Juni 2018 ihren Anfang genommen hat, nun zu einem guten Ende gebracht werden. Durch den von uns vorgelegten Vorschlag zur Außerkraftsetzung sowie zur Ermittlung und anschließender Umsetzung eines adäquaten Instrumentes einer Gegenfinanzierung besteht die Möglichkeit, in Bleckede ab dem 01. Januar 2022 auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.

Aus der von uns zum Zeitpunkt der Antragstellung favorisierten Anpassung der Grundsteuer B würden sich durch die Stadt Bleckede Mehreinnahmen generieren lassen. Für die einzelnen Hauseigentümer dürften diese sich nach vorsichtiger Schätzung auf ein überschaubares Maß an Mehrbelastungen belaufen und mithin in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Im Übrigen besteht seitens der Hauseigentümer die Möglichkeit, diese Mehrausgaben auf die Mieter umzulegen. Wir erachten diesen Vorschlag als die letztlich gerechteste Lösung, denn hierdurch würden Ausbau und Erhalt der öffentlichen Infrastruktur zukünftig in Gänze von der Allgemeinheit getragen werden. Schließlich wird die öffentliche Infrastruktur auch von der Allgemeinheit, also Hauseigentümern wie Mietern (ab-) genutzt. Allerdings sollte in den in den kommenden Jahren anstehende Prozess der Reform der Grundsteuer nach unseren Vorstellungen aber auch zur Würdigung sozialer Aspekte genutzt werden.

Mit den sich aus der aktuellen Corona-Situation ergebenden wirtschaftlichen Folgen werden Bund, Länder und Kommunen nicht nur jetzt, sondern ganz sicher noch über einen Zeitraum von vielen Jahren zu tun haben. Gleiches gilt aber auch für die vielen von Einkommenseinbußen betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Gerade vor diesem Hintergrund sehen wir es auch als starkes politisches Signal, wenn wir in der Stadt Bleckede zum neuen Modell einer solidarischen, sozialen und mit insgesamt gerechten Finanzierung von jetzt an sich in Zukunft aus dem Straßenausbau ergebenden Kosten überwechseln. Es würde denjenigen Hauseigentümern helfen, die aktuell prekäre Situationen zu bewältigen haben, gleichzeitig aussichtsreiche Projekte am Kapitalmarkt beschaffen zu können und gleichzeitig wichtige Teile der eigenen Altersvorsorgung aufwenden zu müssen, um Summen in Größenordnungen von mehreren 10.000 EUR für die einzelnen Maßnahmen an Straßenausbaubeiträgen aufzubringen.

Im Hinblick auf die zukünftige Steuer- und Ertragskraft der Stadt Bleckede sollte das durch den Auftrag an die Verwaltung von dieser zu ermittelnde Instrument einer Gegenfinanzierung zu einem möglichst optimalen Ausgleich aller wirtschaftlichen Belange führen. Im Idealfall sollten sich die Summe der durch den Beschluss wegfallenden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und die Summe der aus der Anwendung des ermittelten Instrumentes einer Gegenfinanzierung zu generierenden Einnahmen gegeneinander aufheben. Daneben entsteht durch die dann zukünftig nicht mehr erforderliche Berechnung von Straßenausbaubeiträgen verwaltungsseitig in jedem Fall ein Einsparpotenzial.

Der Erhalt der öffentlichen Infrastruktur wurde durch die Stadt Bleckede über viele Jahre stark vernachlässigt sodass wir aktuell an vielen Stellen stark sanierungsbedürftiges Netz an öffentlicher Infrastruktur vorfinden. Vor diesem Hintergrund ist es uns ein ganz wichtiges Anliegen, dass die Stadt Bleckede für die Zukunft in die Lage versetzt wird, den Erhalt und die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur weiter zu forcieren und dem vorhandenen Sanierungsstau konsequent zu begegnen. Aus einem regelmäßigen und fachgerechten Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur dürften sich, da sich die absolute Nutzungsdauer einzelner Straßen durch entsprechende Maßnahmen verlängern wird, auf lange Sicht zusätzliche Einsparpotenziale ergeben.

Wir bitten mithin, dieses auf die Tagesordnung für die kommende Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses zu setzen.

Mit freundlichem Gruß,

Jens Lohmann
Fraktionsvorsitzender

ERGEBNIS:

Die Entscheidung wurde in der Ratssitzung am 25.03.2021 zurückgezogen, da die Verwaltung etwaige Folgen bei Satzungsabschaffung prüfen soll. Eine weitere Beratung wird wieder aufgenommen, sobald Ergebnisse vorliegen.