Unabhängige Wählergruppe Bleckede

Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

Antrag zur Sitzung des Rates am 28. Juni 2018

Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, Prüfung der Möglichkeiten zur Refinanzierung von Straßenbaumaßnahmen gemäß dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Böther,

Anknüpfend an die bestehende Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach Paragraph 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bleckede nebst Ergänzungssatzung beantragen wir eine Prüfung von (anderen) Möglichkeiten zur Refinanzierung.

Konkret schwebt uns dabei vor, das derzeitige Verfahren, bei dem von Anliegern ein einmaliger Straßenausbaubeitrag eingehoben wird, mittelfristig durch eine Erhöhung der Grundsteuer A und / oder B oder durch wiederkehrende Beiträge zu ersetzen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg hat mit Urteil vom 03. März 2011 (Aktenzeichen 2 A 337/09) entschieden, dass die Erhöhung von Grundsteuern zur Sanierung von Gemeindestraßen zulässig ist. Allerdings ist eine direkte Zweckbindung der hierdurch generierten Mehreinnahmen nicht zulässig.

Nachdem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Einhebung wiederkehrender Beiträge grundsätzlich bejaht wurde, ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 um den Paragraphen 6b ergänzt worden.

Auf Basis der genannten Rechtsnormen sowie unter Würdigung der sich wahrscheinlich aus dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. April 2018 (Aktenzeichen 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11 sowie 1 BvR 889/12) ergebenden Rechtsfolgen beantragen wir zunächst, dass die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten konkret ermittelt.

Weiter beantragen wir, dass die Verwaltung entsprechende Zahlenmaterialien der vergangenen Jahre für Zwecke der Gegenüberstellung aufbereitet. Neben dem sich aus der Vereinnahmung der Grundsteuern A und B ergebenden Volumina wäre hier eine Aufstellung der in einem bestimmten Zeitraum (fünf oder zehn Jahre) insgesamt getätigten Straßenausbaumaßnahmen sowie eine Aufgliederung der auf die einzelnen Kostenträger entfallenden Anteile von Relevanz.

Diese Werte sollten eine etwaige Berechnungsgrundlage für die jährlich durch eine Erhöhung der Grundsteuer(n) bzw. durch eine Einhebung von wiederkehrenden Beiträgen aufzubringenden Gesamtsumme darstellen, um hieraus eine zu erwartende, etwaige Belastung der einzelnen Grundstückseigentümer zu entwickeln.

Im Anschluss soll die Verwaltung dem Rat bzw. dem Fachausschuss Bericht erstatten.

Nach Klärung der Rechtslage, einer Gegenüberstellung der für uns faktisch bestehenden Möglichkeiten sowie weiterer, sich ergebender Fragen sollte der Rat bzw. der Fachausschuss sich dann konkret mit der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen zu Gunsten einer alternativen Refinanzierung auseinandersetzen und einen entsprechenden Beschluss dazu fassen.

Begründung

Durch die Schaffung einer entsprechenden Regelung würde sich die kurzfristig für den einzelnen Anlieger ergebende Belastung verringern, da alle bzw. ggf. die Anlieger einzelner, zu bildender Abrechnungseinheiten (bei wiederkehrenden Beiträgen) in Summe für die Kosten aufkommen würden.

Einzelne Anlieger würden so zukünftig erheblich weniger der Gefahr einer durch Straßenausbaubeiträge verursachten finanziellen Überforderung ausgesetzt sein. Überdies würde ein solches Verfahren bei der Deckung und der Umverteilung insgesamt zu mehr Gerechtigkeit beitragen.

Mit freundlichem Gruß,
Jens Lohmann
Fraktionsvorsitzender der UWB

ERGEBNIS:

Der Rat der Stadt Bleckede beschließt am 28.06.2018, eine Informationsveranstaltung unter Heranziehung eines externen Fachberaters im Rahmen einer Sitzung des Finanzausschusses im Bleckeder Haus zu diesem Thema durchzuführen und zu einem späteren Zeitpunkt in die Diskussionen in den Gremien einzutreten.