Unabhängige Wählergruppe Bleckede

Bericht zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanz- und Förderangelegenheiten am 02.06.2026

Die UWB wurde vertreten durch den Ausschussvorsitzenden Jens Lohmann sowie Karina Kopp (als Vertreterin für Martim Gödecke)

Die Kämmerin Pia Ostermann berichtete über ein insgesamt solides Zahlenwerk sowie eine finanzielle Entwicklung die den geplanten Größenordnungen weitgehend entspricht. Allerdings machte sie auch deutlich, dass die prognostizierte Entwicklung den Handlungsspielraum der Kommunen künftig weiter einschränken wird – sofern nicht gegengesteuert wird. Aus diesem Zweck fand in der vergangenen Woche eine vom Städte- und Gemeindebund organisierte Veranstaltung in Hannover statt an der auch Vertreter der Stadt Bleckede teilgenommen haben. Erreicht werden muss eine bessere Konnexität – also eine bessere Finanzausstattung für die Erbringung von vom Bund und vom Land durchgereichten Aufgaben. Weitere Folgen ergeben sich aus der zum Nachteil der Stadt Bleckede errechneten Werte des Zensus.. Da für Bleckede eine zu niedrige Einwohnerzahl zugrunde gelegt wurde ergeben sich hieraus momentan finanzielle Nachteile gegen die mehrere Verfahren anhängig sind.
Für Investitionsmaßnahmen wird die Stadt Bleckede aus dem Programm des Sondervermögens des Bundes einen Betrag von 4,5 Millionen Euro erhalten.

Beraten wurde über einen von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag auf Förderung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. (AVL) in der Höhe von 2000 Euro. Die große Leistung der AVL / Bleckeder Kleinbahn zum bisherigen Erhalt unserer Bahnstrecke wurde allgemein anerkannt, das hier zugrundeliegende ehrenamtliche Engagement ist beispielhaft. Der Antrag fand einstimmig Unterstützung, gleichzeitig haben wir angeregt, im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen eine Verstetigung der Zuwendung an die AVL zu prüfen.

Beschlossen wurde die Erhöhung des Liquiditätsrahmens der Stadt Bleckede im genehmigungsfreien Bereich. Hintergrund dieser Maßnahme sind die demnächst anstehenden Abrechnungen mehrerer Investitionsmaßnahmen. Zur Bedienung werden für eine Übergangszeit weitere Finanzmittel benötigt. Da die Deckung aus Liquiditätskrediten hier günstiger ist als dafür langfristige Verbindlichkeiten einzugehen, wurde es so beschlossen. Der Beschluss ist gültig bis zum Ende der laufenden Doppelhaushaltsperiode (31.12.2026)

Frau Ute Sander von der LEADER-Region Elbtalaue berichtete über die aktuelle Förderperiode (2024 – 2028) und den Ausblick. Die aktuelle Förderperiode läuft, der Löwenanteil der bereitstehenden Gelder ist vergeben oder verplant. Künftig soll dass seit 1989 laufende LEADER-Programn komplett neu aufgesetzt werden. Aktuell laufen hierzu Konsultationen auf der Ebene des Europäischen Parlaments. Zwar ist es noch zu früh, dieses abschließend konkret zu bewerten – allerdings lassen die Dinge, die bis jetzt durchgesickert sind, nicht viel Gutes verhoffen. Unter anderem soll die maximale Förderquote von 80 v.H. auf 40 v. H. halbiert werden – die Folge würde eine deutliche Senkung der Attraktivität insgesamt sein. Dabei soll wohl auch der insgesamt zur Verfügung stehende Rahmen reduziert werden – allerdings gibt es hierzu aktuell keine genauen Angaben vom Bund und noch keinen Schlüssel zur Umverteilung auf die Länder.