Unabhängige Wählergruppe Bleckede

Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung

Antrag zu Ratssitzung am 16. Juni 2016

Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung für die Stadt Bleckede

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Böther,

gemäß der Rechtsnorm des § 10 Abs. 1 des NKomVG besteht seitens der Stadt Bleckede die Möglichkeit, eine Satzung zu erlassen, die den Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises regelt. Der Erlass einer solchen Satzung würde auf dem verfassungsrechtlich garantierten, kommunalen Selbstverwaltungsrecht (vgl. Art 28 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 57 Niedersächsische Verfassung) basieren.

Nach unserer Auffassung würde eine solche Satzung in erster Linie geeignet sein, für mehr Transparenz zu sorgen. Darüber hinaus würden durch eine solche Satzung klare Regelungen im Hinblick auf die Informationsrechte der Bürger herbeigeführt werden und es würde eine aktive Informationspolitik der Verwaltung gefördert werden. Der ungehinderte Zugang zu Informationen und die Transparenz behördlicher Entscheidungen stellen wichtige Voraussetzungen für eine effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten dar.

Exemplarisch und zugleich als Hilfe zur Orientierung bezüglich der Inhalte einer derartigen Satzung liegt diesem Schreiben die Informationsfreiheits-Satzung der Samtgemeinde Dahlenburg vom 19. Juli 2012 bei.

Wir beantragen für die Stadt Bleckede den Erlass einer entsprechenden Informationsfreiheits-Satzung.

Mit freundlichem Gruß,

Jens Lohmann
Fraktionsvorsitzender

ERGEBNIS:

Der Antrag wurde vom Bürgermeister Böther sowie von allen Parteien auf dessen Anraten in der Ratssitzung am 16.06.2016 abgelehnt.