Unabhängige Wählergruppe Bleckede

Unser größter Erfolg

TOP 22 der Ratssitzung vom 12.12.2024 :

Abschaffung der Satzung nach Paragraph 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bleckede

Nachdem wir bereits im Juni 2018 einen entsprechenden Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung(kurz: Strabs) gestellt hatten, wurde seinerzeit ein Sachverständiger mit einem Vortrag zum Thema beauftragt. Die damalige Sachdarstellung hatte leider einen entscheidenden Schönheitsfehler – es wurde lediglich das vorhandene Modell einer Beitragseinhebung mit dem Modell wiederkehrender Beiträge (WKB) verglichen. Die dritte – und beste – Überlegung, die Möglichkeit einer Abschaffung, kam in den seinerzeitigen Überlegungen überhaupt nicht vor. So überrraschte das Ergebnis (alles so zu belassen wie es damals war) nicht wirklich. WKB als ein echtes, und vor allem kostenintensives Verwaltungsmonster stellen nämlich keine Alternative dar…

Statt einer wirklichen Lösung wurden damalige, halbherzige Erleichterungen auf Landesebene (u. a. Möglichkeit einer Verrentung, abweichende Zinsfestsetzungen) seinerzeit als gute Kompromisse erachtet und es gab keine weiteren Bestrebungen, nach einer wirklichen Lösung zu suchen.

Ändern sollte sich diese Situation erst durch den Wechsel des Bürgermeisters. Dennis Neumann war 2019 unter anderem mit dem Thema „Abschaffung der Strabs“ zur Wahl als Bürgermeister angetreten. Zunächst allerdings bestand Einvernehmen darin, die Landtagswahlen 2022 abzuwarten und auf die für alle beste Lösung einer landesweiten Abschaffung zu hoffen. Parallel hierzu wurde ein interner Prüfprozess mit einer speziell auf Bleckede zugeschnittenen Untersuchung angestoßen. Das klare wie überzeugende Ergebnis dieser Untersuchung war, dass eine Abschaffung grundsätzlich möglich erschien. Zu klären waren im Anschluss weitere Detailfragen (in welcher Form können künftig ausfallende Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen kompensiert werden und wie hoch ist der Mittelbedarf). Es wurden verschiedene Berechnungen gegenübergestellt – auf Basis durchgeführter Straßensanierungsmaßnahmen der vorangegangenen 10 Jahre wurde der Mittelbedarf auf einen Betrag von 100.00€ pro Jahr veranschlagt. Parallel dazu wurde die durch die Grundsteuerreform ohnehin erforderliche, ab 2025 greifende Neuberechnung der Grundsteuer als gute Gelegenheit für die notwendige Anpassung identifiziert. Im weiteren Verlauf des Verfahrens galt es zudem, weiter zu informieren und bei so einigen Ratsmitgliedern noch bestehende Vorbehalte aufzulösen. Am Ende dieses rund 6,5 jährigen Prozesses stand nun der Beschluss zur Abschaffung der bestehenden Strabs. Für Bleckede bedeutet dieser Beschluss ein Meilenstein! Wir reihen uns damit in die inzwischen weit mehr als die Hälfte aller niedersächsischen Kommunen ausmachende Gruppe straßenausbaubeitragsfreier Kommunen ein. Das Modell einer gleichmäßigen Umverteilung auf die Grundsteuer ist zukunftsweisend und gerechter als diese Kosten immer nur einzelnen Grundeigentümern aufzubürden. Straßen sind ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sie sind ohne Einschränkungen für die Allgemeinheit nutzbar. Daher sind auch anfallende Kosten für Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen gleichmäßig umzuverteilen. Als Maßstab bietet sich die Grundsteuer hier an. Der zur Kompensation notwendige Aufschlag wird künftig in der Grundsteuer A 2 v. H. und in der Grundsteuer B 19 v. H betragen.

Danken möchten wir insbesondere dem Bürgermeister Dennis Neumann und seiner Verwaltung, die das Thema stets konstruktiv und transparent begleitet haben. Ohne dieses Zutun würden wir heute vermutlich nicht vor diesem für Bleckede richtungsweisenden Paradigmenwechsel stehen. Ebenso danken möchten wir unseren Ratskollegen. Die Aufgeschlossenheit und die Geduld aller Akteure haben letztlich entscheidend dazu beigetragen dass jetzt ein einstimmiger Beschluss zur Abschaffung der Strabs möglich wurde. Im Ergebnis ein großer und guter Erfolg für Bleckede!

Rote Karte für die Strabs ! Symbolbild