Antrag zur Ratssitzung am 16. Juni 2016,
Vorlage von Jahresabschlüssen der Biosphaerium Elbtalaue GmbH
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Böther,
die Rechtsnorm des § 42a Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) regelt unabänderlich, dass die Gesellschafter bis zum Ablauf der ersten elf Monate des Geschäftsjahrs über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen haben.
Ergänzend sei zu dieser Thematik auch auf die Rechtsnormen der § 264 bzw. § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB) hingewiesen.
In der Vergangenheit wurde diese Frist leider des Öfteren nicht eingehalten und die zur Beschlussfassung notwendigen Unterlagen dem Rat somit verspätet vorgelegt, woraus eine verspätete Beschlussfassung resultierte.
Wir beantragen, hier zukünftig durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen und somit eine fristgerechte Abarbeitung zu ermöglichen.
Mit freundlichem Gruß,
Jens Lohmann
ERGEBNIS:
Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 16.06.2016 beschlossen.